§ 25a Anordnungen zur Kennzeichnung
Sofern eine kennzeichnungspflichtige Schusswaffe nicht mit einer fortlaufenden Nummer (
§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) gekennzeichnet ist, kann die zuständige Behörde auch nachträglich anordnen, dass der Besitzer an ihr ein bestimmtes Kennzeichen anbringen lässt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung (WaffGBundFreistV)
V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020) ... „§ 23 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 25 bis 27 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 25 ... Angaben ersetzt: „§ 25 Verordnungsermächtigungen § 25a Anordnungen zur Kennzeichnung § 26 Nichtgewerbsmäßige ... 4 und 5" ersetzt. 13. § 25 wird durch die folgenden §§ 25 und 25a ersetzt: „§ 25 Verordnungsermächtigungen Das ... in § 24 vorgeschriebenen Kennzeichnung ganz oder teilweise befreit sind. § 25a Anordnungen zur Kennzeichnung Sofern eine kennzeichnungspflichtige Schusswaffe nicht ...
Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/25a_Waffengesetz.htm