1Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht auf seiner Internetseite die Nutzungsvereinbarung, die nach
§ 21a Absatz 5 Satz 2 des Transfusionsgesetzes abzuschließen ist.
2Die Nutzungsvereinbarung muss insbesondere die folgenden Inhalte umfassen:
- 1.
- die Vertragspartner der Nutzungsvereinbarung, die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die am Forschungsvorhaben beteiligten Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dritten unter Offenlegung, inwieweit diese die Daten verarbeiten,
- 2.
- den Zweck und den Umfang der Datenverarbeitung,
- 3.
- den Zeitraum, der für die Datenverarbeitung im Rahmen des Forschungsvorhabens voraussichtlich erforderlich ist,
- 4.
- die Maßnahmen zur sicheren Datenverarbeitung sowie
- 5.
- die Erklärung, dass die Publikationsgrundsätze des Registers nach § 27 beachtet und eingehalten werden.
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385