§ 27 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 27 EnSiG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 1 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 27 und 28 werden wie folgt gefasst: „§ 27 (weggefallen) § ... a) Die Angaben zu den §§ 27 und 28 werden wie folgt gefasst: „ § 27 (weggefallen) § 28 (weggefallen)". b) Nach der Angabe zu § 30 wird ... „oder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau" eingefügt. 7. Die §§ 27 und 28 werden aufgehoben. 8. § 30 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 4 GasVReG Änderung des Energiesicherungsgesetzes ... „§ 26 Saldierte Preisanpassung; Verordnungsermächtigung § 27 Beschränkung von Leistungsverweigerungsrechten aufgrund des Ausfalls kontrahierter ... nachvollziehbar darlegen." 9. Nach § 25 werden die folgenden §§ 26 bis 30 eingefügt: „§ 26 Saldierte Preisanpassung; ... die Rückerstattung und die Führung eines saldierten Preisanpassungskontos. § 27 Beschränkung von Leistungsverweigerungsrechten aufgrund des Ausfalls kontrahierter ... (1) Diejenige Behörde, die über eine Genehmigung nach § 27 entscheidet, hat den Betroffenen auf Antrag für den Vermögensnachteil zu ... den dieser dadurch erleidet, dass eine Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechtes nach § 27 Absatz 1 Satz 1 oder seine Wirksamkeit einer behördlichen Genehmigung bedarf und diese nicht innerhalb einer ...
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