§ 27 - Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)

Artikel 1 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853, 1854 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
Geltung ab 21.11.2018; FNA: 754-27-9 Energieversorgung
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§ 27 Löschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers


§ 27 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) 1Auf Antrag des Anlagenbetreibers oder wenn der Anlagenbetreiber die ihm zugeordnete Anlage nicht mehr betreibt, löscht die Registerverwaltung die Registrierung der Anlage. 2Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, der Registerverwaltung unverzüglich mitzuteilen, dass er die Anlage nicht mehr betreibt.

(2) Wechselt der Betreiber einer Anlage, so bleibt die Anlagenregistrierung trotz der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 bestehen und die Anlage wird dem Konto des neuen Anlagenbetreibers zugeordnet, wenn der neue Anlagenbetreiber

1.
die Zuordnung der Anlage zu seinem Konto beantragt hat und die Registrierung der Anlage noch gültig ist und

2.
den Wechsel des Anlagenbetreibers in einer von der Registerverwaltung zu bestimmenden Form nachgewiesen hat.

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Zitierungen von § 27 HkRNDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 HkRNDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HkRNDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 HkRNDV Ordnungswidrigkeiten
... in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 2. entgegen § 27 Absatz 1 Satz 2 , § 32 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 33, oder § 40 Absatz 3 eine Mitteilung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters, zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters und zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853
Artikel 2 HkRNDV2018EV Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
... vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regional- nachweis-Durchführungsverordnung oder Zuordnung der Anlage ... vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regional- nachweis-Durchführungsverordnung oder Zuordnung der Anlage ...


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