Start
>
Inhalt SGB XIV
>
§ 27
Updates
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 27 - Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019
BGBl. I S. 2652
(
Nr. 50
); zuletzt geändert durch
Artikel 11
G. v. 22.12.2023
BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.2024, abweichend siehe
Artikel 60
; FNA: 860-14
Sozialgesetzbuch
12 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 268 Vorschriften zitiert
Kapitel 3 Leistungsgrundsätze
§ 26
←
→
§ 28
§ 27 Vorrang von Leistungen zur Teilhabe
§ 27 wird in
1 Vorschrift zitiert
1
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, die erfolgversprechend und zumutbar sind, haben Vorrang vor dem Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10.
2
Im Übrigen gelten die Regelungen des
§ 9 des Neunten Buches
.
§ 26
←
→
§ 28
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 27 SGB XIV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 SGB XIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB XIV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 145 SGB XIV Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen
(vom 01.01.2024)
... des Haushalts nach § 26d für Hinterbliebene, 3. die Erziehungsbeihilfe nach
§ 27
, 4. die Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a für ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in SGB XIV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/27_SGB_14.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Updates
|
Web-Widget
|
RSS-Feed