Dem Hauptzollamt Lörrach werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Vergütung der Energiesteuer nach § 59 des Energiesteuergesetzes in Verbindung mit § 104 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung des Hauptzollamts Singen,
- 2.
- die Zollprüfungen von Zollanmeldern mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein, die bei den Zollstellen der Hauptzollämter Lörrach, Singen und Ulm Zollanmeldungen im eigenen Namen abgegeben haben, sowie
- 3.
- den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Karlsruhe und Singen.