§ 2 - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

neugefasst durch Artikel 1 B. v. 03.02.1995 BGBl. I S. 158; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Geltung ab 12.08.1972; FNA: 810-31 Arbeitsförderung
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§ 2 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis


§ 2 wird in 7 Vorschriften zitiert

(1) Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt.

(2) 1Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, um sicherzustellen, daß keine Tatsachen eintreten, die nach § 3 die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen. 2Die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen sind auch nach Erteilung der Erlaubnis zulässig.

(3) Die Erlaubnis kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist.

(4) 1Die Erlaubnis ist auf ein Jahr zu befristen. 2Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis ist spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres zu stellen. 3Die Erlaubnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn die Erlaubnisbehörde die Verlängerung nicht vor Ablauf des Jahres ablehnt. 4Im Fall der Ablehnung gilt die Erlaubnis für die Abwicklung der nach § 1 erlaubt abgeschlossenen Verträge als fortbestehend, jedoch nicht länger als zwölf Monate.

(5) 1Die Erlaubnis kann unbefristet erteilt werden, wenn der Verleiher drei aufeinanderfolgende Jahre lang nach § 1 erlaubt tätig war. 2Sie erlischt, wenn der Verleiher von der Erlaubnis drei Jahre lang keinen Gebrauch gemacht hat.

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Zitierungen von § 2 AÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 AÜG Rücknahme
... Erlaubnis kann mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden. § 2 Abs. 4 Satz 4 gilt entsprechend. (2) Die Erlaubnisbehörde hat dem Verleiher auf Antrag ...
§ 5 AÜG Widerruf
... für die Zukunft widerrufen werden, wenn 1. der Widerruf bei ihrer Erteilung nach § 2 Abs. 3 vorbehalten worden ist; 2. der Verleiher eine Auflage nach § 2 nicht innerhalb ... nach § 2 Abs. 3 vorbehalten worden ist; 2. der Verleiher eine Auflage nach § 2 nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat; 3. die ... (2) Die Erlaubnis wird mit dem Wirksamwerden des Widerrufs unwirksam. § 2 Abs. 4 Satz 4 gilt entsprechend. (3) Der Widerruf ist unzulässig, wenn eine Erlaubnis gleichen ...
§ 11 AÜG Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis (vom 01.08.2022)
... Wegfalls der Erlaubnis zu unterrichten. In den Fällen der Nichtverlängerung ( § 2 Abs. 4 Satz 3 ), der Rücknahme (§ 4) oder des Widerrufs (§ 5) hat er ihn ferner auf das ... 4) oder des Widerrufs (§ 5) hat er ihn ferner auf das voraussichtliche Ende der Abwicklung ( § 2 Abs. 4 Satz 4 ) und die gesetzliche Abwicklungsfrist (§ 2 Abs. 4 Satz 4 letzter Halbsatz) hinzuweisen. ... Ende der Abwicklung (§ 2 Abs. 4 Satz 4) und die gesetzliche Abwicklungsfrist ( § 2 Abs. 4 Satz 4 letzter Halbsatz) hinzuweisen. (4) § 622 Abs. 5 Nr. 1 des ...
§ 12 AÜG Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher (vom 01.04.2017)
... Wegfalls der Erlaubnis zu unterrichten. In den Fällen der Nichtverlängerung ( § 2 Abs. 4 Satz 3 ), der Rücknahme (§ 4) oder des Widerrufs (§ 5) hat er ihn ferner auf das ... 4) oder des Widerrufs (§ 5) hat er ihn ferner auf das voraussichtliche Ende der Abwicklung ( § 2 Abs. 4 Satz 4 ) und die gesetzliche Abwicklungsfrist (§ 2 Abs. 4 Satz 4 letzter Halbsatz) ... Ende der Abwicklung (§ 2 Abs. 4 Satz 4) und die gesetzliche Abwicklungsfrist ( § 2 Abs. 4 Satz 4 letzter Halbsatz) ...
§ 16 AÜG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.07.2023)
... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 3. einer Auflage nach § 2 Abs. 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, 4. eine Anzeige nach ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMAS (BMASBGebV)
V. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3376
Anlage BMASBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... eines Antrags auf eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ( § 2 Absatz 1 i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG) 377,00 ... auf Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur Arbeit- nehmerüberlassung ( § 2 Absatz 1 und 4 Satz 1 und 2 i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG) ohne Prüfung 218,00 ... auf Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur Arbeit- nehmerüberlassung ( § 2 Absatz 1 und 4 Satz 1 und 2 oder § 2 Absatz 1 und 4 Satz 2 sowie Absatz 5 Satz 1 i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 ... Erlaubnis zur Arbeit- nehmerüberlassung (§ 2 Absatz 1 und 4 Satz 1 und 2 oder § 2 Absatz 1 und 4 Satz 2 sowie Absatz 5 Satz 1 i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG) mit ...

Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und in weiteren Bereichen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichÜG)
Artikel 1 G. v. 08.04.2019 BGBl. I S. 418; zuletzt geändert durch Artikel 14a G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789
§ 40 BrexitSozSichÜG Arbeitnehmerüberlassung
... des Austritts erteilt wurden, gelten als mit Wirkung zum Tag des Austritts widerrufen. § 2 Absatz 4 Satz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gilt entsprechend, wenn die Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung aus einem Betrieb, ...


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