Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben

§ 2 - Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (AntigenPreisV)

B. v. 07.12.2020 BAnz AT 08.12.2020 V1; aufgehoben durch § 1 V. v. 29.12.2020 BAnz AT 30.12.2020 V2
Geltung ab 09.12.2020; FNA: 2126-13-21 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft; sie tritt nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Dezember 2020.



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