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§ 2 - Deutsche-Bank-Beamtenaltersteilzeitverordnung (DBBATZV)

§ 2 Deutsche-Bank-Altersteilzeitzuschlag



(1) Beamtinnen und Beamte, denen Altersteilzeit nach § 1 bewilligt worden ist, erhalten einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag in Höhe von 35 Prozent der Altersteilzeit-Bruttobesoldung (Deutsche-Bank-Altersteilzeitzuschlag).

(2) 1Zur Altersteilzeit-Bruttobesoldung im Sinne des Absatzes 1 zählen:

1.
das Grundgehalt,

2.
der Familienzuschlag,

3.
die Amtszulagen,

4.
die Stellenzulagen,

5.
die Überleitungszulagen,

6.
die Ausgleichszulagen, die wegen des Wegfalls oder der Verminderung der Bezüge nach den Nummern 1 bis 5 zustehen,

7.
die vermögenswirksamen Leistungen,

8.
das Leistungsentgelt nach § 2 der Postbankleistungsentgeltverordnung,

9.
die Zulagen nach § 3 der PNU-Prämien- und -Zulagenverordnung.

2§ 78 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes ist anzuwenden. 3Bezügebestandteile, die nicht der anteiligen Kürzung entsprechend der Altersteilzeit unterliegen, bleiben bei der Berechnung des Deutsche-Bank-Altersteilzeitzuschlags unberücksichtigt; dies gilt nicht für Stellenzulagen im Sinne von § 6 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 des Bundesbesoldungsgesetzes.

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Zitierungen von § 2 DBBATZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 DBBATZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DBBATZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 6a BBesG Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit (vom 01.01.2020)
...  5. nach § 2 der Postbeamtenaltersteilzeitverordnung oder 6. nach § 2 der Deutsche-Bank-Beamtenaltersteilzeitverordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 8 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... ersetzt. cc) Folgende Nummer 6 wird angefügt: „6. nach § 2 der Deutsche-Bank-Beamtenaltersteilzeitverordnung ." 4. In § 18 Absatz 2 ...