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§ 2 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
33 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 470 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
33 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 470 Vorschriften zitiert
§ 2 Grundsätze des Gesetzes
(1) Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas soll in das Elektrizitätsversorgungssystem integriert werden.
(2) Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas soll zum Zweck der Marktintegration direkt vermarktet werden.
(3) 1Die Höhe der Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien soll durch Ausschreibungen ermittelt werden. 2Dabei soll die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben.
(4) Die Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas sollen gering gehalten und unter Einbeziehung des Verursacherprinzips sowie gesamtwirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Aspekte angemessen verteilt werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien G. v. 13. Oktober 2016 BGBl. I S. 2258 m.W.v. 1. Januar 2017
Frühere Fassungen von § 2 EEG 2021
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 EEG 2021
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EEG 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG 2021 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 EEG 2021 Vertragliche Vereinbarung
... des Netzentgelts in Ansatz bringen, soweit diese Kosten im Hinblick auf § 1 oder § 2 Absatz 1 wirtschaftlich angemessen sind. (2) Die Kosten unterliegen der Prüfung ...
§ 85a EEG 2021 Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen (vom 01.01.2021)
... ergeben haben, dass der Höchstwert unter Berücksichtigung der §§ 1 und 2 Absatz 4 zu hoch oder zu niedrig ist. Dabei darf der neue Höchstwert um nicht mehr als 10 ...
§ 99 EEG 2021 Erfahrungsbericht (vom 01.01.2021)
... in der Energiewirtschaft, 2. die Erfahrungen mit Ausschreibungen nach § 2 Absatz 3 , auch vor dem Hintergrund der Ziele, durch Wettbewerb einen kosteneffizienten Ausbau der ... und die Entwicklung der Netzkosten, und 6. die angemessene Verteilung der Kosten nach § 2 Absatz 4 auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung und der ...
Zitat in folgenden Normen
Biomasseverordnung (BiomasseV)
V. v. 21.06.2001 BGBl. I S. 1234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
§ 2 BiomasseV Anerkannte Biomasse (vom 01.08.2014)
... eingesetzt werden. (4) Stoffe, aus denen in Altanlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) in der am ...
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Artikel 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2310; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 22 WindSeeG Höchstwert (vom 10.12.2020)
... ergeben haben, dass der Höchstwert unter Berücksichtigung der §§ 1 und 2 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu hoch oder zu niedrig ist. Dabei darf der neue Höchstwert um nicht mehr als 10 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... in der Energiewirtschaft, 2. die Erfahrungen mit Ausschreibungen nach § 2 Absatz 3 , auch vor dem Hintergrund der Ziele, durch Wettbewerb einen kosteneffizienten Ausbau der ... und die Entwicklung der Netzkosten, und 6. die angemessene Verteilung der Kosten nach § 2 Absatz 4 auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung und der ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... folgt gefasst: „§ 102 (weggefallen)". 3. Die §§ 1 bis 7 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes ... ergeben haben, dass der Höchstwert unter Berücksichtigung der §§ 1 und 2 Absatz 4 zu hoch oder zu niedrig ist. Dabei darf der neue Höchstwert um nicht mehr als 10 ... Emissionen von Treibhausgasen, 2. die Erfahrungen mit Ausschreibungen nach § 2 Absatz 3, auch vor dem Hintergrund des Ziels, die Akteursvielfalt zu erhalten; dies umfasst auch ... sowie 3. die Entwicklung und angemessene Verteilung der Kosten nach § 2 Absatz 4, auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung und der ... und des Windenergie-auf-See-Gesetzes vor, insbesondere mit Blick auf die §§ 1 und 2 dieses Gesetzes und § 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes. (3) Die ...
Artikel 15 EEAusG Änderung der Anlagenregisterverordnung
... ist, um die effiziente Durchführung von Ausschreibungen im Sinn des § 2 Absatz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sicherzustellen" durch die Wörter ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „mit Ausnahme der §§ 1 bis 6, 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 9 StroMaG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... zu fördern, 2. die Grundsätze nach § 2 Absatz 1 bis 3 und den Ausbaupfad nach § 3 zu überprüfen, 3. die ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)
Artikel 1 V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108; aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
§ 3 FFAV Ausschreibungen
... Förderung für die anderen erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen nach § 2 Absatz 5 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ...
§ 35 FFAV Festlegungen
... 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unter Berücksichtigung der in den §§ 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genannten Ziele und Grundsätze treffen: 1. ...
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