Artikel 2 - Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (StraVMoG k.a.Abk.)

G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2121 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982
Geltung ab 13.12.2019, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 2 Weitere Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 12. Dezember 2024 StPO offen

In § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe j der Strafprozessordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach den Wörtern „Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2" das Komma und die Wörter „Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Absatz 4" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 StraVMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StraVMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 StraVMoG Inkrafttreten (vom 12.11.2022)
... tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt am 12. Dezember 2024 in Kraft. Artikel 4 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982, 2023 I Nr. 216
Artikel 8 VÜbEinkDG Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... 2. Die Sätze 2 und 3 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: „ Artikel 2 tritt am 12. Dezember 2024 in Kraft. Artikel 4 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. In Artikel 6 ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 1 PVNeuRG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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