§ 2 - 11. Malerarbeitsbedingungenverordnung (11. MalerArbbV)

V. v. 24.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 112
Geltung ab 01.05.2023 bis 31.03.2025; FNA: 810-1-59-11 Arbeitsförderung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. April 2025 11. MalerArbbV offen

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.



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