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§ 2 - Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)

Artikel 1 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2615 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 2
Geltung ab 26.11.2016; FNA: 2121-6-28 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 2 Begriffsbestimmungen



Im Sinne dieses Gesetzes ist

1.
neuer psychoaktiver Stoff

a)
ein Stoff oder eine Zubereitung eines Stoffes aus einer der in Anlage 1 genannten Stoffgruppen oder

b)
ein in Anlage 2 genannter Stoff oder eine Zubereitung eines solchen Stoffes, wenn dieser Stoff oder diese Zubereitung die in Anlage 2 Spalte 2 genannten Eigenschaften aufweist;

2.
Zubereitung ohne Rücksicht auf den Aggregatzustand ein Stoffgemisch oder die Lösung eines Stoffes oder mehrerer Stoffe außer den natürlich vorkommenden Gemischen und Lösungen;

3.
Herstellen das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Reinigen, das Umwandeln, das Abpacken und das Umfüllen einschließlich Abfüllen;

4.
Inverkehrbringen das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe sowie das Feilhalten, das Feilbieten, die Abgabe und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch an andere.



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Frühere Fassungen von § 2 NpSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.04.2026Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
vom 07.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 2

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 NpSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 NpSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NpSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 NpSG Anwendungsbereich (vom 12.04.2026)
... Dieses Gesetz ist anzuwenden auf neue psychoaktive Stoffe im Sinne des § 2 Nummer 1 . (2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf 1. Betäubungsmittel im ...
§ 3 NpSG Unerlaubter Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen (vom 12.04.2026)
... Es ist verboten, 1. mit einem in § 2 Nummer 1 Buchstabe a genannten neuen psychoaktiven Stoff oder mit einem in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten ... mit einem in § 2 Nummer 1 Buchstabe a genannten neuen psychoaktiven Stoff oder mit einem in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten neuen psychoaktiven Stoff, der die in Anlage 2 Spalte 3 genannten Eigenschaften ... zu erwerben, ihn zu besitzen oder ihn einem anderen zu verabreichen, 2. mit einem in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten neuen psychoaktiven Stoff im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an ... in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder ihn zu erwerben, 3. einen in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten neuen psychoaktiven Stoff an Personen unter 18 Jahren abzugeben oder ihn Personen unter ... unmittelbaren Verbrauch zu überlassen oder 4. als Person unter 18 Jahren einen in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten neuen psychoaktiven Stoff zu erwerben oder zu besitzen. (2) Vom Verbot ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
G. v. 07.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 2
Artikel 1 NpSGÄndG Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes*
... im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 und 4 der Verordnung (EU) 2017/746." 2. § 2 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: „1. neuer psychoaktiver Stoff  ... mit neuen psychoaktiven Stoffen (1) Es ist verboten, 1. mit einem in § 2 Nummer 1 Buchstabe a genannten neuen psychoaktiven Stoff oder mit einem in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten ... mit einem in § 2 Nummer 1 Buchstabe a genannten neuen psychoaktiven Stoff oder mit einem in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten neuen psychoaktiven Stoff, der die in Anlage 2 Spalte 3 genannten Eigenschaften ... zu erwerben, ihn zu besitzen oder ihn einem anderen zu verabreichen, 2. mit einem in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten neuen psychoaktiven Stoff im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an ... in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder ihn zu erwerben, 3. einen in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten neuen psychoaktiven Stoff an Personen unter 18 Jahren abzugeben oder ihn Personen unter ... unmittelbaren Verbrauch zu überlassen oder 4. als Person unter 18 Jahren einen in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten neuen psychoaktiven Stoff zu erwerben oder zu besitzen. (2) Vom Verbot ...