§ 2 - SPRIND-Freiheitsgesetz (SPRINDFG)

§ 2 Aufsicht


§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) 1Die SPRIND unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 2Die Fachaufsicht soll sich auf die Etablierung angemessener Verfahren zur Wahrnehmung der übertragenen Förderaufgaben sowie die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung durch die SPRIND konzentrieren.

(2) 1Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung steht ein uneingeschränktes Informationsrecht zu. 2Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann sich zur Gewährleistung der Rechts- und Fachaufsicht jederzeit durch die Organe der SPRIND über die Wahrnehmung der übertragenen Förderaufgaben unterrichten lassen. 3Die SPRIND ist darüber hinaus verpflichtet, begangene oder drohende Rechtsverstöße, Zweifelsfragen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den ihr übertragenen Förderaufgaben unverzüglich gegenüber dem Bundesministerium für Bildung und Forschung anzuzeigen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2 SPRINDFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SPRINDFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SPRINDFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SPRINDFG Evaluation
... die bis zum 31. Januar 2026 vorgelegt werden soll, wird die Fachaufsicht gemäß § 2 Absatz 1 Gegenstand einer Effizienz- und Wirksamkeitskotrolle sein, auf deren Grundlage gesetzliche ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed