Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben
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§ 2 - Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2020 (TeleFinV 2020)

V. v. 22.01.2020 BAnz AT 28.01.2020 V1
Geltung ab 29.01.2020 bis 31.12.2020; FNA: 860-5-37-13 Sozialgesetzbuch

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2021 TeleFinV 2020

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Januar 2020.



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