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§ 2 - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
§ 2 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Soweit die Verordnung (EU) 2025/40 und dieses Gesetz keine abweichenden Vorschriften enthalten, sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit Ausnahme von § 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, und die auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder des bis zum Ablauf des 31. Mai 2012 geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend anzuwenden.
(2) Soweit aufgrund anderer Rechtsvorschriften besondere Anforderungen an Verpackungen, an die Entsorgung von Verpackungsabfällen oder an die Beförderung von verpackten Waren oder von Verpackungsabfällen bestehen, bleiben diese Anforderungen unberührt.
(3) Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleiben unberührt.
(4) Die Befugnis der zuständigen Behörden von Bund und Ländern, Dritte bei der Nutzung ihrer Einrichtungen oder Grundstücke sowie der Sondernutzung öffentlicher Straßen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu verpflichten, bleibt unberührt.
(5) Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Vorschriften enthält, ist das Marktüberwachungsgesetz anzuwenden.
Zitierungen von § 2 VerpackDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VerpackDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerpackDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Artikel 1 V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4043; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
§ 12 AbfAEV Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (vom 12.08.2026)
... Ungeachtet des § 54 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des § 2 Absatz 1 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes , des § 2 Absatz 3 Satz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des § 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
Artikel 3 VerpackDGEG Folgeänderungen
... die Angabe „§ 2 Absatz 2 Satz 1 des Verpackungsgesetzes" durch die Angabe „ § 2 Absatz 1 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes " ersetzt. (2) Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I ...
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