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§ 2a - Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)

neugefasst durch B. v. 26.09.1995 BGBl. I S. 1195; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 266
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 2121-2-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 2a Qualitätsmanagementsystem



(1) 1Der Apothekenleiter muss ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten betreiben. 2Mit dem Qualitätsmanagementsystem müssen die betrieblichen Abläufe festgelegt und dokumentiert werden. 3Das Qualitätsmanagementsystem muss insbesondere gewährleisten, dass die Arzneimittel nach Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt, geprüft und gelagert werden und dass Verwechslungen vermieden werden sowie eine ausreichende Beratungsleistung erfolgt. 4Das Qualitätsmanagementsystem muss auch Regelungen über den Apothekenbetrieb in Krisensituationen, insbesondere in kurzfristigen Energiemangellagen, umfassen.

(2) 1Der Apothekenleiter hat im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems dafür zu sorgen, dass regelmäßig Selbstinspektionen durch pharmazeutisches Personal zur Überprüfung der betrieblichen Abläufe vorgenommen werden und erforderlichenfalls Korrekturen vorgenommen werden. 2Darüber hinaus sollte die Apotheke an regelmäßigen Maßnahmen zu externen Qualitätsüberprüfungen teilnehmen.

(3) Der Apothekenleiter ist dafür verantwortlich, dass die Überprüfungen und die Selbstinspektionen nach Absatz 2 sowie die daraufhin erforderlichenfalls ergriffenen Maßnahmen dokumentiert werden.

(4) Wird eine Apotheke durch einen nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 oder 3 des Apothekengesetzes benannten Verantwortlichen geleitet, ist das Qualitätsmanagementsystem mit dem Betreiber abzustimmen.





 

Frühere Fassungen von § 2a ApBetrO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.09.2026Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen
vom 16.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 266
aktuell vorher 12.06.2012Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung
vom 05.06.2012 BGBl. I S. 1254
aktuellvor 12.06.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2a ApBetrO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a ApBetrO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ApBetrO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 ApBetrO Anzuwendende Vorschriften (vom 22.09.2026)
... und Patienten, obliegt. (2) Die Vorschriften der §§ 1a und 2a sowie der §§ 4a, 6 bis 8 und 11 bis 14, 16, 17 Absatz 1 und 6c, der §§ 18, 20 ...
§ 34 ApBetrO Patientenindividuelles Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln (vom 12.06.2012)
... Im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a sind insbesondere folgende Festlegungen zu treffen: 1. zur Auswahl der Arzneimittel, ...
§ 35 ApBetrO Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung (vom 13.07.2018)
... Im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a sind insbesondere Festlegungen zu treffen 1. zu den einzusetzenden Arzneimitteln sowie ...
§ 35a ApBetrO Vorbereitung und Durchführung von Schutzimpfungen durch öffentliche Apotheken (vom 02.07.2026)
... Im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a sind zur Vorbereitung und Durchführung von Schutzimpfungen insbesondere Festlegungen zu ...
§ 35b ApBetrO Vorbereitung und Durchführung von Blutentnahmen durch öffentliche Apotheken (vom 02.07.2026)
... Im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a sind zur Vorbereitung und Durchführung von Blutentnahmen insbesondere Festlegungen zu ...
§ 35c ApBetrO Versand von Arzneimitteln (vom 22.09.2026)
... von Arzneimitteln nach § 17 Absatz 2a Satz 1 Nummer 1 im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a vom Apothekenleiter Festlegungen zu einem risikobasierten Ansatz der Transportplanung zu treffen, ...
§ 36 ApBetrO Ordnungswidrigkeiten (vom 22.09.2026)
... 1, 2 oder 3 über die Vertretung des Apothekenleiters zuwiderhandelt, g) entgegen § 2a Absatz 1 Satz 1 ein Qualitätsmanagementsystem nicht betreibt, h) entgegen § 3 Abs. 5 Satz 1 ...
§ 37 ApBetrO Übergangsvorschriften (vom 01.01.2023)
... 2, auch in Verbindung mit § 2 Absatz 4, des Apothekengesetzes erteilt worden ist, sind die §§ 2a , 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 34 Absatz 3 Satz 1 und 4 sowie § 35 Absatz 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
G. v. 26.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 195
Artikel 3 ApoVWG Änderung der Apothekenbetriebsordnung
... durch öffentliche Apotheken (1) Im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a sind zur Vorbereitung und Durchführung von Blutentnahmen insbesondere Festlegungen zu ...

Pflegebonusgesetz
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 938, BGBl. 2023 I Nr. 42
Artikel 3d PfleBoG Änderung der Apothekenbetriebsordnung
... durch öffentliche Apotheken (1) Im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a sind zur Vorbereitung und Durchführung von Grippeschutzimpfungen insbesondere Festlegungen zu ...

Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen
V. v. 16.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 266
Artikel 1 ApBetrOuaÄndV Änderung der Apothekenbetriebsordnung
... benannt sind, insgesamt drei Monate im Jahr nicht überschreiten." 2. § 2a wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Satz 3 wird der folgende Satz ... von Arzneimitteln nach § 17 Absatz 2a Satz 1 Nummer 1 im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a vom Apothekenleiter Festlegungen zu einem risikobasierten Ansatz der Transportplanung zu treffen, ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung
V. v. 05.06.2012 BGBl. I S. 1254
Artikel 1 4. ApBetrOÄndV Änderung der Apothekenbetriebsordnung
... b) Nach der Angabe zu § 2 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 2a Qualitätsmanagementsystem". c) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende ... 34 oder des § 35 Anwendung finden." 5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Qualitätsmanagementsystem (1) Der ... 5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Qualitätsmanagementsystem (1) Der Apothekenleiter muss ein ... Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Vorschriften der §§ 1a und 2a sowie der §§ 4a, 5 bis 8 und 11 bis 14, 16, 17 Absatz 1 und 6c, der §§ 18, 20 ... oder Verblistern von Arzneimitteln (1) Im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a sind insbesondere folgende Festlegungen zu treffen: 1. zur Auswahl der Arzneimittel, ... zur parenteralen Anwendung (1) Im Qualitätsmanagementsystem nach § 2a sind insbesondere Festlegungen zu treffen 1. zu den einzusetzenden Arzneimitteln sowie ... Buchstabe a wird folgender Buchstabe b eingefügt: „b) entgegen § 2a Absatz 1 Satz 1 ein Qualitätsmanagementsystem nicht betreibt,". bb) Die ... Verbindung mit § 2 Absatz 4, des Apothekengesetzes erteilt worden ist, sind die §§ 2a , 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 34 Absatz 3 Satz 1 und 4 sowie § 35 Absatz 3 ...