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Artikel 30 - Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAORefG k.a.Abk.)

G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Geltung ab 01.08.2022, abweichend siehe Artikel 36
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Artikel 30 Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung


Artikel 30 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2022 StBVV § 1, § 6, § 9, § 21

Die Steuerberatervergütungsverordnung vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1442), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1495) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst:

„Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften".

2.
In § 1 Absatz 2 wird das Wort „Steuerberatungsgesellschaften" durch das Wort „Berufsausübungsgesellschaften" ersetzt.

3.
§ 6 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Der Steuerberater kann aber insgesamt nicht mehr fordern als die nach Absatz 1 berechneten Gebühren und die insgesamt entstandenen Auslagen."

4.
In § 9 Absatz 3 werden nach dem Wort „Handakten" die Wörter „nach § 66 des Steuerberatungsgesetzes" eingefügt.

5.
§ 21 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Wird ein Steuerberater mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, so ist für die Vergütung das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sinngemäß anzuwenden."



 

Zitierungen von Artikel 30 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 30 BRAORefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAORefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
Artikel 1 4. StBVVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... Steuerberatervergütungsverordnung vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1442), die zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363 ) geändert worden ist, wird durch folgende Nummern 11 und 11a ersetzt: „11. ...