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Artikel 30 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 30 Änderung des Infektionsschutzgesetzes


Artikel 30 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 IfSG § 1a, § 10, § 13, § 14, § 16, § 23a, § 25, § 30

Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 18a des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1a gestrichen.

2.
§ 1a wird aufgehoben.

3.
In § 10 Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter „verarbeitet und genutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

4.
§ 13 Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Daten, die eine Identifizierung der in die Untersuchung einbezogenen Personen erlauben, dürfen nicht erhoben werden."

5.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 werden in dem Satzteil vor der Aufzählung die Wörter „verarbeitet und genutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 werden die Wörter „verarbeiten und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

bb)
In Nummer 4 wird das Semikolon und werden die Wörter „§ 1a bleibt unberührt" gestrichen.

c)
In Absatz 8 Satz 1 Nummer 7 wird nach der Angabe „§ 10 Absatz 1" die Angabe „und 2" eingefügt.

6.
In § 16 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

7.
In § 23a Satz 1 werden die Wörter „erheben, verarbeiten oder nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

8.
In § 25 Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

9.
In § 30 Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 30 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 30 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 46 SozERG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...