Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 312c - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
|

§ 312c Fernabsatzverträge



(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

(2) Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 312c BGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.06.2014Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
vom 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
aktuell vorher 11.06.2010Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
aktuellvor 11.06.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 312c BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 312c BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 312 BGB Anwendungsbereich (vom 01.07.2022)
... geschlossenen Verträge und der Fernabsatzverträge nach den §§ 312b und 312c , 2. § 312a Absatz 1 über die Pflicht zur Offenlegung bei Telefonanrufen, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Anlage 6 EGBGB (zu Artikel 247 § 1 Absatz 2) Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt) (vom 07.11.2023)
...  (3) Wird der Kreditvertrag im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts gemäß § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten, muss der Kreditgeber hier gegebenenfalls gemäß Artikel 246b § 1 Absatz ...

Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Artikel 1 G. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 124, 183
§ 3 EWKFondsG Begriffsbestimmungen
... von der Verkaufsmethode, einschließlich von Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs , gewerbsmäßig Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ... Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 mittels Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Geltungsbereich dieses Gesetzes unmittelbar an private Haushalte oder andere Nutzer ...

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
§ 3 ElektroG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024)
... von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs , a) Elektro- oder Elektronikgeräte aa) unter ihrem Namen oder ihrer ...

Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
neugefasst durch B. v. 04.12.2000 BGBl. I S. 1670; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
§ 3 FernUSG Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags (vom 01.01.2021)
... Vertrag nach § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch ein Fernabsatzvertrag nach § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, gelten die Informationspflichten des § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
neugefasst durch B. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 254; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 2 UWG Begriffsbestimmungen (vom 28.05.2022)
... einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung, Fernabsatzverträge ( § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen; 7. ...

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
neugefasst durch B. v. 15.09.2021 BGBl. I S. 4253; BGBl. 2022 I S. 28; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 40 LFGB Information der Öffentlichkeit (vom 10.08.2021)
... wenn 1. ein Erzeugnis, das durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten wird, nicht erkennbar im Inland hergestellt wurde und 2. ein Inverkehrbringer ...
§ 43a LFGB Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden (vom 10.08.2021)
... Im Fall von Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten werden, sind die mit der Überwachung beauftragten Personen befugt, solche ...

Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Artikel 1 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 97
§ 75 TAMG Probenahme bei Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
... Produkten, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches angeboten werden, sind die mit der Überwachung beauftragten Personen befugt, diese ...

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Artikel 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 6 VVG Beratung des Versicherungsnehmers (vom 23.02.2018)
... Absatz 5 geltend zu machen. Handelt es sich um einen Vertrag im Fernabsatz im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs , kann der Versicherungsnehmer in Textform verzichten. (4) Die Verpflichtung ...
§ 8 VVG Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung (vom 01.03.2023)
... vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs , 3. bei Versicherungsverträgen bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen ... Regelungen beruhen, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs , 4. bei Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinn des § ...
§ 49 VVG Inhalt des Vertrags (vom 13.06.2014)
... vom Versicherer zu übermitteln sind. Auf einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist Satz 1 nicht anzuwenden. (2) Werden die ...
§ 61 VVG Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers (vom 23.02.2018)
... § 63 geltend zu machen. Handelt es sich um einen Vertrag im Fernabsatz im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs , kann der Versicherungsnehmer in Textform ...
§ 211 VVG Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen (vom 01.01.2016)
... 7 bis 9 und 152 Abs. 1 und 2 gilt dies nicht für Fernabsatzverträge im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs; 2. § 153, soweit mit Genehmigung der ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Anlage 1 WohnImmoKredRLUG (zu Artikel 2 Nummer 6)
... (3) Wird der Kreditvertrag im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts gemäß § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten, muss der Kreditgeber hier gegebenenfalls ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
V. v. 04.03.2008 BGBl. I S. 292
Artikel 1 3. BGB-InfoVÄndV
... „und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV"; c) bei ... und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten ... und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV"; c) bei ... und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten ...

Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3504
Artikel 1 GWGuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung, Fernabsatzverträge ( § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen; 7. ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2789
Artikel 3 VersVertrRÄndG Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
... Satz angefügt: „Handelt es sich um einen Vertrag im Fernabsatz im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, kann der Versicherungsnehmer in Textform verzichten." ... wird" die Wörter „oder wenn es sich um einen Vertrag im Fernabsatz im Sinne des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt" gestrichen. 4. Nach § 6 wird ... Satz angefügt: „Handelt es sich um einen Vertrag im Fernabsatz im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, kann der Versicherungsnehmer in Textform verzichten". ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 1 VerbrKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... soweit diese Rechtsfolgen tatsächlich nicht eintreten können." 4. § 312c Abs. 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher ...
Artikel 2 VerbrKredRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... gelten mit der Übermittlung des entsprechenden Musters auch die Anforderungen des § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als erfüllt. § 3 Inhalt der ...
Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen
... 21. November 2007 (BGBl. I S. 2602) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" durch die Wörter „§ 312c Abs. 1 und ... 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" durch die Wörter „§ 312c Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 § 1 des ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Artikel 1 VerbrRRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... geschlossenen Verträge und der Fernabsatzverträge nach den §§ 312b und 312c , 2. § 312a Absatz 1 über die Pflicht zur Offenlegung bei Telefonanrufen, ... gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich. § 312c Fernabsatzverträge (1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der ...
Artikel 3 VerbrRRLUG Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
... Vertrag nach § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch ein Fernabsatzvertrag nach § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, gelten die Informationspflichten des § 312d Absatz 1 ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Artikel 1 4. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... wenn 1. ein Erzeugnis, das durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten wird, nicht erkennbar im Inland hergestellt wurde und 2. ein ... (1) Im Fall von Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten werden, sind die mit der Überwachung beauftragten Personen befugt, solche ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
G. v. 16.03.2005 BGBl. I S. 762; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
§ 3 ElektroG Begriffsbestimmungen (vom 13.06.2014)
... von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbsmäßig 1. Elektro- und ...