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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2025

§ 31 - Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)

§ 31 Soziale Sicherung der Bezieher von Übergangsgeld



Für die Zeit des Bezugs von Übergangsgeld werden zusätzlich Leistungen zur Alterssicherung entsprechend § 25 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 3 geleistet.

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Zitierungen von § 31 SEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 SEG Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Witwen und Witwer
... können einmalig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend der §§ 28 bis 32 erhalten. Wenn unmittelbar vor den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kein ...