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§ 31k - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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§ 31k (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 31k BImSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.04.2024Artikel 11 Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
vom 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
aktuell vorher 03.08.2023Artikel 10 Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
vom 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
aktuell vorher 17.04.2023Artikel 12 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
vom 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
aktuell vorher 26.10.2022Artikel 1 Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
vom 19.10.2022 BGBl. I S. 1792
aktuell vorher 13.10.2022Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
vom 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
aktuellvor 13.10.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31k BImSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31k BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BImSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31l BImSchG Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k *) (vom 26.10.2022)
... Die Regelungen der §§ 31e bis 31k sind auf bereits vor ihrem Inkrafttreten begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Verfahren ... aber noch nicht abgeschlossen wurde, ist neu zu beginnen, wenn er nach den §§ 31e bis 31k durchgeführt wird. Ein Verfahrensschritt nach Satz 2 muss nicht beendet werden, ... Verfahrensschritt nach Satz 2 muss nicht beendet werden, wenn er nach den §§ 31e bis 31k entfallen kann. (2) Abweichend von Absatz 1 soll ein Verfahrensschritt, der bereits ... (3) Für Verfahrensschritte, bei denen von einer Regelung nach den §§ 31e bis 31k Gebrauch gemacht worden ist und die bei Außerkrafttreten der §§ 31e bis 31k noch ... bis 31k Gebrauch gemacht worden ist und die bei Außerkrafttreten der §§ 31e bis 31k noch nicht abgeschlossen sind, gelten die Bestimmungen der §§ 31e bis 31k bis zum ... 31e bis 31k noch nicht abgeschlossen sind, gelten die Bestimmungen der §§ 31e bis 31k bis zum Abschluss des jeweiligen Verfahrensschrittes weiter. --- *) Anm. d. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 2 EnSiGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
...  b) Nach der Angabe zu § 31j wird folgende Angabe eingefügt: „ § 31k Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von ... und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen". c) Die Angabe zu § 31k wird die Angabe zu § 31l und wird wie folgt gefasst: „§ 31l ... 5 und 6 sind entsprechend anzuwenden." 4. Nach § 31j wird folgender § 31k eingefügt: „§ 31k Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen ... 4. Nach § 31j wird folgender § 31k eingefügt: „ § 31k Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von ... des letzten Tages des auf die Aufhebung folgenden Quartals." 5. Der bisherige § 31k wird § 31l und wird wie folgt gefasst: „§ 31l Übergangsregelungen ... folgt gefasst: „§ 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k (1) Die Regelungen der §§ 31e bis 31k sind auf bereits vor ihrem ... zu den §§ 31e bis 31k (1) Die Regelungen der §§ 31e bis 31k sind auf bereits vor ihrem Inkrafttreten begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Verfahren ... aber noch nicht abgeschlossen wurde, ist neu zu beginnen, wenn er nach den §§ 31e bis 31k durchgeführt wird. Ein Verfahrensschritt nach Satz 2 muss nicht beendet werden, wenn er nach ... Ein Verfahrensschritt nach Satz 2 muss nicht beendet werden, wenn er nach den §§ 31e bis 31k entfallen kann. (2) Abweichend von Absatz 1 soll ein Verfahrensschritt, der bereits ... (3) Für Verfahrensschritte, bei denen von einer Regelung nach den §§ 31e bis 31k Gebrauch gemacht worden ist und die bei Außerkrafttreten der §§ 31e bis 31k noch ... bis 31k Gebrauch gemacht worden ist und die bei Außerkrafttreten der §§ 31e bis 31k noch nicht abgeschlossen sind, gelten die Bestimmungen der §§ 31e bis 31k bis zum ... 31e bis 31k noch nicht abgeschlossen sind, gelten die Bestimmungen der §§ 31e bis 31k bis zum Abschluss des jeweiligen Verfahrensschrittes ...
Artikel 12 EnSiGuaÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... am 1. Januar 2023 in Kraft. Artikel 11 Nummer 2 tritt am 1. Februar 2023 in Kraft. (3) § 31k des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt ...

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 10 EWPBGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 31k wie folgt gefasst: „§ 31k Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 31k wie folgt gefasst: „ § 31k Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von ... und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen". 2. § 31k wird wie folgt gefasst: „§ 31k Abweichungen von Vorgaben zu ... bei Windenergieanlagen". 2. § 31k wird wie folgt gefasst: „ § 31k Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von ... 3. Dem § 73 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 ist nicht auf § 31k  ...
Artikel 11 EWPBGuaÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
...  (2) Artikel 2 Nummer 8 tritt mit Wirkung vom 24. Dezember 2022 in Kraft. (3) § 31k und § 73 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. ...

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1792
Artikel 1 14. BImSchGÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm § 31k Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31j". 2. Die Überschrift ... einer Gasmangellage". 3. Nach § 31d werden die folgenden §§ 31e bis 31k eingefügt: „§ 31e Zulassung vorzeitigen Beginns bei einer ... der zuständigen Behörde eine Überschreitung nach Absatz 1 beantragt. § 31k Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31j (1) Die Regelungen der ...
Artikel 2 14. BImSchGÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... geändert worden ist, treten mit Ablauf des 26. Oktober 2024 außer Kraft. (3) § 31k des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt ...