§ 32 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 32 HRG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 8. HRGÄndG ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst: „§ 32 (weggefallen)". 2. In § 31 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst: „ § 32 (weggefallen) ". 2. In § 31 werden die Absätze 2 und 3 aufgehoben. 3. § ... 2. In § 31 werden die Absätze 2 und 3 aufgehoben. 3. § 32 wird aufgehoben. 4. § 34 Satz 2 wird aufgehoben. 5. In § 35 werden ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 -
B. v. 09.01.2018 BGBl. I S. 123
Entscheidung BVerfGE20171219 ... 2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. a) § 32 Absatz 3 Satz 1 Nummern 2 und 3 sowie Absatz 3 Sätze 2 und 4 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in der Fassung vom 28. August 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2298) b) sowie ... er für die Studierendenauswahl in der Abiturbesten- und der Wartezeitquote gemäß § 32 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 und 2 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in der Fassung vom 28. August 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2298) gilt. 3. Die ...
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