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§ 32 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 32 Freiwillige funktionelle Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen



(1) 1Ein vertikal integriertes Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht unterrichtet die Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus von der Absicht, die Anlagen des lokalen Anschlussnetzes ganz oder zu einem großen Teil auf eine andere Gesellschaft mit einem anderen Eigentümer zu übertragen oder einen getrennten Geschäftsbereich einzurichten, um damit allen Anbietern auf der Endkundenebene, einschließlich der eigenen im Endkundenbereich tätigen Unternehmensbereiche, völlig gleichwertige Zugangsprodukte zu liefern. 2Das Unternehmen unterrichtet die Bundesnetzagentur auch über alle Änderungen dieser Absicht sowie über das Ergebnis des Prozesses der funktionellen Trennung.

(2) 1Die Bundesnetzagentur prüft die möglichen Folgen der beabsichtigten Transaktion nach Absatz 1 und etwaiger Verpflichtungszusagen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3. 2Sie führt hierzu entsprechend dem Verfahren des § 11 eine koordinierte Analyse der Märkte durch, bei denen eine Verbindung zum lokalen Anschlussnetz besteht. 3Sofern das Unternehmen Verpflichtungszusagen vorlegt, führt die Bundesnetzagentur das Marktprüfungsverfahren nach § 19 durch. 4Sie kann gegenüber dem Unternehmen, einschließlich dem rechtlich oder betrieblich getrennten Geschäftsbereich, sofern dieser über beträchtliche Marktmacht auf einem Markt verfügt, eine Regulierungsverfügung im Verfahren nach § 14 erlassen, sofern verbindlich erklärte Verpflichtungszusagen zur Erreichung der Ziele nach § 2 nicht ausreichen. 5§ 33 bleibt unberührt.



 

Zitierungen von § 32 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 TKG Verfahren der Regulierungsverfügung
... wurden. Beabsichtigt die Bundesnetzagentur, Verpflichtungen nach den §§ 31 und 32 aufzuerlegen, so leitet sie das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 erst ein, nachdem die ...
§ 18 TKG Verpflichtungszusagen
... der Basisstation aus Glasfaserkomponenten bestehen, oder 3. Zugang für Dritte nach § 32 , sowohl während des Umsetzungszeitraums als auch nach vollständiger Umsetzung einer ...
§ 197 TKG Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf nationaler Ebene
... dem Bundeskartellamt: 1. §§ 10 und 11, 2. § 31, 3. § 32 und 4. § 101 Absatz 2 Nummer 3. (2) Die Bundesnetzagentur gibt dem ...
§ 211 TKG Beschlusskammerentscheidungen
... vorsehen. Soweit Entscheidungen der Beschlusskammern nach den §§ 24 bis 32 Absatz 2 , nach § 38 oder § 49 betroffen sind, ist in der Geschäftsordnung sicherzustellen, ...