§ 344a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 2 AnlSchStG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... und Lageberichts sowie des Halbjahresberichts". h) Die Angabe zu § 344a wird wie folgt gefasst: „§ 344a (weggefallen)". i) ... h) Die Angabe zu § 344a wird wie folgt gefasst: „ § 344a (weggefallen) ". i) Folgende Angabe wird angefügt: „§ 363 ... 4" das Komma und die Wörter „4a oder Absatz 5" gestrichen. 16. § 344a wird aufgehoben. 17. § 353 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...
Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 10 KlASG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... wird nach der Angabe zu § 344 die folgende Angabe eingefügt: „§ 344a Übergangsvorschrift zum Kleinanlegerschutzgesetz". 2. Dem § 45 Absatz 3 ... Kapital entsprechend anzuwenden." 5. Nach § 344 wird folgender § 344a eingefügt: „§ 344a Übergangsvorschrift zum ... 5. Nach § 344 wird folgender § 344a eingefügt: „§ 344a Übergangsvorschrift zum Kleinanlegerschutzgesetz § 45 Absatz 3 Satz 3 und ...
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