§ 34 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 818
Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
V. v. 28.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 337
Artikel 1 2. EntschFinVÄndV ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „ § 34 (weggefallen) ". b) Die Angabe zu Anlage 2 wird gestrichen. 2. § 3 Absatz 2 wird ... dem 1. März des jeweiligen Abrechnungsjahres abgeschlossen worden ist,". 7. § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 (weggefallen)". 8. Anlage 1 ... worden ist,". 7. § 34 wird wie folgt gefasst: „ § 34 (weggefallen) ". 8. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Ziffer I wird wie folgt ...
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