Artikel 34 - Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Geltung ab 21.12.2022, abweichend siehe Artikel 43
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Artikel 34 Änderung des Steuerberatungsgesetzes


Artikel 34 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2022 StBerG § 4

§ 4 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 50 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 11 Satz 1 Buchstabe b werden die Wörter „§ 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b" durch die Wörter „§ 3 Nummer 12, 26, 26a, 26b oder 72" ersetzt.

2.
Die Nummern 12 und 12a werden durch folgende Nummer 12 ersetzt:

„12.
Kreditinstitute, soweit sie in Vertretung der Gläubiger von Kapitalerträgen Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 44a Absatz 9 oder § 50c des Einkommensteuergesetzes oder nach § 11 Absatz 1 des Investmentsteuergesetzes stellen,".

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Zitierungen von Artikel 34 JStG 2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 34 JStG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 10 RDAufStG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 34 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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