§ 36 - Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

V. v. 06.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 193
Geltung ab 22.07.2023; FNA: 96-14-5 Luftverkehr
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§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 36 ändert mWv. 22. Juli 2023 LuftSiSchulV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Luftsicherheits-Schulungsverordnung vom 2. April 2008 (BGBl. I S. 647), die zuletzt durch Artikel 182 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Juli 2023.



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