§ 38 - Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 26-12-7 Ausländerrecht
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§ 38 Anwerbung und Vermittlung


§ 38 hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

Die Anwerbung in Staaten und die Arbeitsvermittlung aus Staaten, die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführt sind, darf für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung V. v. 31. Oktober 2013 BGBl. I S. 3903 m.W.v. 7. November 2013

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Frühere Fassungen von § 38 BeschV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.11.2013Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
vom 31.10.2013 BGBl. I S. 3903

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 38 BeschV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 BeschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 BeschV Ordnungswidrigkeiten (vom 07.11.2013)
... Dritten Buches Sozialgesetzbuch handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 38 eine Anwerbung oder Arbeitsvermittlung ...
Anlage BeschV (zu § 38) (vom 14.12.2023)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
Artikel 1 8. BeschVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... Anlage zu § 38 der Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. August 2023 ... 2023 I Nr. 233) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 38 ) 1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan), 2. Angola ...

Erste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
V. v. 31.10.2013 BGBl. I S. 3903
Artikel 1 1. BeschVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
...  „Teil 9 Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus dem Ausland § 38 Anwerbung und Vermittlung Die Anwerbung in Staaten und die Arbeitsvermittlung aus ... Dritten Buches Sozialgesetzbuch handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 38 eine Anwerbung oder Arbeitsvermittlung durchführt." 3. Folgende Anlage wird ... 3. Folgende Anlage wird angefügt: „Anlage (zu § 38 ) 1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan), 2. Angola ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
V. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1253
Artikel 1 7. BeschVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... Anlage zu § 38 der Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember ... geändert worden ist, wird durch die folgende Anlage ersetzt: „Anlage (zu § 38 ) 1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan), 2. Angola ...


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