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Artikel 38 - Gesetz über digitale Dienste (DDG/GdD/DSA k.a.Abk.)

ABl. L 277, 27.10.2022, S. 1; berichtigt durch ABl. L 310, 01.12.2022, S. 1
Geltung ab 17.02.2024, abweichend siehe Artikel 93; FNA: 06.20.20.00, 13.20.60.00
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Artikel 38 Empfehlungssysteme


Artikel 38 wird in 2 Vorschriften zitiert

Zusätzlich zu den in Artikel 27 festgelegten Anforderungen legen die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen, die Empfehlungssysteme verwenden, mindestens eine Option für jedes ihrer Empfehlungssysteme vor, die nicht auf Profiling gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 beruht.

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Zitierungen von Artikel 38 Gesetz über digitale Dienste

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 38 DDG/GdD/DSA verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DDG/GdD/DSA selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 34 DDG/GdD/DSA Risikobewertung
... auf Nichtdiskriminierung, die in Artikel 24 der Charta verankerten Rechte des Kindes und den in Artikel 38 der Charta verankerten umfangreichen Verbraucherschutz; c) alle tatsächlichen ...
Artikel 44 DDG/GdD/DSA Normen
... Hauptparameter verschiedener Arten von Empfehlungssystemen gemäß den Artikeln 27 und 38 ; j) Normen für gezielte Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger im ...