Artikel 38 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 38 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes


Artikel 38 ändert mWv. 1. Dezember 2021 VAG § 305a

(FNA 7631-11)

In § 305a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1568) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 3 Nummer 30" durch die Angabe „§ 3 Nummer 70" ersetzt.



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