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§ 39 - Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz (AgrarGeoSchDG)
Artikel 1 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Geltung ab 16.01.2026; FNA: 423-8 Warenzeichenrecht
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Geltung ab 16.01.2026; FNA: 423-8 Warenzeichenrecht
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§ 39 Beiziehung eines Patentanwalts
§ 39 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) 1In Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, die Schutzrechte betreffen, die sich aus Schutzbezeichnungen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder 5 ableiten, können sich die Beteiligten durch einen Patentanwalt vertreten lassen. 2Einem Beteiligten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann in Verfahren nach Satz 1 auch ein Patentanwalt beigeordnet werden.
(2) Von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts nach Absatz 1 entstehen, sind die Gebühren nach § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten.
Zitierungen von § 39 AgrarGeoSchDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 AgrarGeoSchDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrarGeoSchDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Patentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
§ 43 PAO Pflicht zu Übernahme der Vertretung (vom 16.01.2026)
... vor dem Verwaltungsgericht die Vertretung von Beteiligten übernehmen, wenn er ihnen nach § 39 Absatz 1 Satz 2 des Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes beigeordnet worden ist; 3. in gerichtlichen Verfahren die Beratung einer Partei und die ...
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
neugefasst durch B. v. 19.03.1991 BGBl. I S. 686; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
§ 67 VwGO (vom 16.01.2026)
... die Tätigkeit der Bevollmächtigten haftet, 8. Patentanwälte in den in § 39 Absatz 1 Satz 1 des Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes genannten Angelegenheiten. Bevollmächtigte, die keine natürlichen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Geoschutzreformgesetz
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Artikel 4 AgrarGeoSchRefG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... 7 wird die folgende Nummer 8 eingefügt: „8. Patentanwälte in den in § 39 Absatz 1 Satz 1 des Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes genannten ...
Artikel 12 AgrarGeoSchRefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... vor dem Verwaltungsgericht die Vertretung von Beteiligten übernehmen, wenn er ihnen nach § 39 Absatz 1 Satz 2 des Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes beigeordnet worden ist;". b) Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer ...
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