Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 02.08.2026

Artikel 39 - Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO k.a.Abk.)

ABl. L, 2024/1689, 12.07.2024; zuletzt geändert durch Berichtigung ABl. L, 2025/90802, 09.10.2025
Geltung ab 02.08.2026, abweichend siehe Artikel 113
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Artikel 39 Konformitätsbewertungsstellen in Drittländern


Artikel 39 wird in 1 Vorschrift zitiert

Konformitätsbewertungsstellen, die nach dem Recht eines Drittlands errichtet wurden, mit dem die Union ein Abkommen geschlossen hat, können ermächtigt werden, die Tätigkeiten notifizierter Stellen gemäß dieser Verordnung durchzuführen, sofern sie die Anforderungen gemäß Artikel 31 erfüllen oder das gleiche Maß an Konformität gewährleisten.

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Zitierungen von Artikel 39 Verordnung über künstliche Intelligenz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 39 KI-VO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KI-VO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Erwägungsgründe KI-VO (vom 12.07.2024)
... und des Rates und um den Risiken eines unzulässigen externen Eingriffs in das in Artikel 39 der Charta verankerte Wahlrecht und nachteiligen Auswirkungen auf die Demokratie und die ...


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