(1) Im Fall der Ausbildung in der Veterinärmedizin besteht der mündliche Teil der staatlichen Prüfung aus einer komplexen Aufgabenstellung in Form der Bearbeitung einer Fallsituation.
(2) Der mündliche Teil erstreckt sich auf Kompetenzen aus folgenden Kompetenzbereichen der
Anlage 4:
- 1.
- Kompetenzbereich I,
- 2.
- Kompetenzbereich III und
- 3.
- Kompetenzbereich IV.