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§ 39j - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
33 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 470 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
33 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 470 Vorschriften zitiert
§ 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5
Für die Ausschreibungen für Biomethananlagen sind die Bestimmungen des Unterabschnitts 5 mit Ausnahme des § 39 Absatz 3 Nummer 5, der §§ 39b, 39d, 39g und 39i Absatz 2 bis 5 anzuwenden, sofern in diesem Unterabschnitt nicht etwas Abweichendes geregelt ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften G. v. 21. Dezember 2020 BGBl. I S. 3138 m.W.v. 1. Januar 2021
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Frühere Fassungen von § 39j EEG 2021
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 39j EEG 2021
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39j EEG 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG 2021 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 EEG 2021 Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2021)
... im Rahmen einer Ausschreibung nach § 22 in Verbindung mit den §§ 28 bis 39n ermittelt oder der durch die §§ 40 bis 49 gesetzlich bestimmt ist und der die ...
§ 22 EEG 2021 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie (vom 01.01.2021)
... Die Bundesnetzagentur ermittelt durch Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39n, auch in Verbindung mit den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88d, ...
§ 33 EEG 2021 Ausschluss von Geboten (vom 01.01.2021)
... 36j, den §§ 37 und 37c, dem § 38c, den §§ 39, 39c, 39g und 39i oder den §§ 39j und 39k oder die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88d gestellten ...
§ 81 EEG 2021 Clearingstelle (vom 01.01.2021)
... zuständig für Fragen und Streitigkeiten 1. zur Anwendung der §§ 3, 7 bis 55a, 70, 71, 80, 100 und 101 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 85 EEG 2021 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.01.2021)
... übertragen werden, die Aufgaben, 1. die Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39n durchzuführen, 2. sicherzustellen, dass die Transparenzpflichten mit Blick ... erheben und weiterleiten und dass nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55a geleistet werden und hierbei die Saldierung nach § 57 Absatz 4 berücksichtigt ... § 39i Absatz 3 degressiv auszugestaltenden anzulegenden Werts für Biomethananlagen nach § 39j , soweit in ihnen Biogas eingesetzt wird, das in dem jeweiligen Kalenderjahr durch anaerobe ...
§ 88 EEG 2021 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse (vom 01.01.2021)
... ohne Zustimmung des Bundesrates abweichend von den §§ 3, 22, 24, 25, 27a bis 30, 39 bis 39n, 44b, 44c, 50, 50a, 52 und 55 für Biomasseanlagen Regelungen vorzusehen 1. ...
§ 88a EEG 2021 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2021)
... in der Rechtsverordnung getroffen worden sind, 2. abweichend von den §§ 23 bis 55a Regelungen zu Verfahren und Inhalt der Ausschreibungen zu treffen, insbesondere ... der Anlagen dienen, 3. abweichend von den §§ 30, 31, 34 und 36 bis 39m Anforderungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen zu regeln, insbesondere ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
Anlage 1 EEG 2021 (zu § 23a) Höhe der Marktprämie (vom 01.01.2021)
... - „AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, - „MW" der jeweilige Monatsmarktwert in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen in ... 36j, den §§ 37 und 37c, dem § 38c, den §§ 39, 39c, 39g und 39i oder den §§ 39j und 39k" ersetzt. b) In Nummer 3 werden die Wörter „nach Nummer 1 oder ... „Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 Für die Ausschreibungen für ... 67. Der bisherige § 39i wird aufgehoben. 68. Der bisherige § 39j wird § 39n und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die ... § 39i Absatz 3 degressiv auszugestaltenden anzulegenden Werts für Biomethananlagen nach § 39j , soweit in ihnen Biogas eingesetzt wird, das in dem jeweiligen Kalenderjahr durch anaerobe ... folgt geändert: a) In dem Satzteil vor der Nummerierung wird die Angabe „ § 39j " durch die Angabe „§ 39n" ersetzt. b) In Nummer 1 Buchstabe a in ... - „AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, - „MW" der jeweilige Monatsmarktwert in ...
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