Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben

§ 3 - Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung (12. BauArbbV)

V. v. 23.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V2
Geltung ab 01.05.2021 bis 31.12.2021; FNA: 810-1-56-12 Arbeitsförderung

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2022 12. BauArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.



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