1Richtet sich die Gebühr im Gebühren- und Auslagenverzeichnis nach dem Zeitaufwand, so berechnet sich die Zeitgebühr (
§ 11 Nummer 2 des Bundesgebührengesetzes) nach dem Abrechnungsbogen in
Anlage 3.
2Dieser Berechnung sind die in
Anlage 2 bestimmten besonderen pauschalen Stundensätze zugrunde zu legen.