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§ 3 - COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung (AusglZAV)

§ 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Juli 2020.

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