§ 3 - Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung bei Klagen von Beamten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts (BfArMWidVertrAnO)

A. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2303 (Nr. 45)
Geltung ab 01.06.2017; FNA: 2030-14-222 Beamte

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Juni 2017 BfArMZustAnO

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung vom 21. April 2006 (BGBl. I S. 1110) außer Kraft.



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