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§ 3 - Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG k.a.Abk.)

Artikel 53 G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1065; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746
Geltung ab 01.06.1994; FNA: 800-19-3 Arbeitsvertragsrecht
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§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall



(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder

2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.



 

Zitierungen von § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EntgFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntgFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3a EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen (vom 23.07.2015)
... für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. § 3 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Dem Arbeitgeber sind von der ...
§ 4 EntgFG Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (vom 01.08.2012)
... Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der ... eines gesetzlichen Feiertages ausgefallen ist, zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 3 oder nach § 3a verpflichtet, bemißt sich die Höhe des fortzuzahlenden ...
§ 8 EntgFG Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vom 01.08.2012)
... berechtigt. (2) Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeit nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ...
§ 9 EntgFG Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
... Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer ... Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, gelten die §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 entsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3686; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 1 AAG Erstattungsanspruch (vom 01.01.2018)
... Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen, 80 Prozent 1. des für den in § 3 Abs. 1 und 2 und den in § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes bezeichneten Zeitraum an Arbeitnehmer ...
§ 2 AAG Erstattung (vom 01.01.2023)
... Antrag erbracht. Sie ist zu gewähren, sobald der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach § 3 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Arbeitsentgelt nach § 18 des ...
§ 4 AAG Versagung und Rückforderung der Erstattung (vom 01.01.2018)
... Erstattungsbeträge gefordert hat, obwohl er wusste oder wissen musste, dass ein Anspruch nach § 3 Abs. 1 und 2 oder § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes oder nach § 18 oder § 20 Absatz 1 ...
§ 7 AAG Aufbringung der Mittel (vom 01.01.2007)
... Wochen besteht und bei denen wegen der Art des Beschäftigungsverhältnisses auf Grund des § 3 Abs. 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehen kann, sowie einmalig gezahlte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1601
Artikel 1a TPGÄndG Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes
... I S. 2848) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Anspruch auf ... Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. § 3 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Dem Arbeitgeber sind von der gesetzlichen ... 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach der Angabe „in § 3 Abs. 1" die Wörter „oder in § 3a Absatz 1" eingefügt.  ... 1" eingefügt. b) In Absatz 2 werden nach der Angabe „nach § 3 " die Wörter „oder nach § 3a" eingefügt. 3. In § 8 ... eingefügt. 3. In § 8 Absatz 2 werden nach der Angabe „in § 3 Abs. 1" die Wörter „oder in § 3a Absatz 1" ...