Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben

§ 3 - Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2018 (GewStUEzV 2018 k.a.Abk.)

V. v. 16.02.2018 BGBl. I S. 206 (Nr. 7)
Geltung ab 01.01.2018 bis 31.12.2018; FNA: 605-1-10-29 Gemeindefinanzen
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§ 3


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2019 GewStUEzV 2018

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft und am 31. Dezember 2018 außer Kraft.



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