Artikel 3 - Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 0a und 0b sowie Artikel 1c treten am 1. August 2017 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 16a bis 16c, die Artikel 1d und 2 Nummer 2 treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 12 tritt am 30. April 2018 in Kraft.

(5) Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b tritt am 31. Juli 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. April 2017.



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