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§ 3 - Lkw-Maut-Verordnung (Lkw-MautV)

V. v. 25.06.2018 BGBl. I S. 1156 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 306
Geltung ab 18.07.2018; FNA: 9290-16-6 Gebühren im Straßenverkehr
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§ 3 Mauterhebungssysteme



(1) Der Mautschuldner kann die Maut wahlweise über ein manuelles Mauterhebungssystem, ein teilautomatisches Mauterhebungssystem oder ein automatisches Mauterhebungssystem entrichten.

(2) 1Alle Mautentrichtungen nach Absatz 1 erfolgen nach den Angaben des Mautschuldners (Prinzip der Selbstdeklaration). 2Der Mautschuldner ist für die Richtigkeit und Überprüfung der von ihm gemachten Angaben verantwortlich.



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Frühere Fassungen von § 3 Lkw-MautV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.12.2025Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
vom 03.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 306

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Lkw-MautV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 Lkw-MautV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Lkw-MautV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
V. v. 03.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 306
Artikel 1 3. Lkw-MautV-ÄndV Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
... (BGBl. 2023 I Nr. 341) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 wird nach der Angabe „manuelles Mauterhebungssystem" die Angabe „, ein ...