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Artikel 3 - Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MuFKlaG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2018 ArbGG § 46

In § 46 Absatz 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes vom 8. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3546) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „über den Urkunden- und Wechselprozess (§§ 592 bis 605a der Zivilprozessordnung)" ein Komma und die Wörter „über die Musterfeststellungsklage (§§ 606 bis 613 der Zivilprozessordnung)" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 MuFKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MuFKlaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 5 eIDKGEG Folgeänderungen *) (vom 26.11.2019)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Personalausweisgesetzes" ein Komma und ...