§ 3 Grenzübertritt
Das Überschreiten der Auslandsgrenze ist nur an zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zulässig, sofern nicht auf Grund anderer Rechtsvorschriften oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen Ausnahmen zugelassen sind.
interne Verweise§ 25 PassG Ordnungswidrigkeiten (vom 27.06.2024) ... nicht mitführt oder sich nicht oder nicht rechtzeitig ausweist oder 2. entgegen § 3 eine Auslandsgrenze außerhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen oder der ...
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