(1) 1Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. 2Zumindest jeweils eine Klausur soll sich dabei im Schwerpunkt auf folgende Aufgabenstellungen beziehen:
- 1.
- juristische Prüfung technischer Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster);
- 2.
- juristische Prüfung nichttechnischer Schutzrechte (Marken, Design);
- 3.
- Erstellung eines Schreibens aus der Rechtspraxis (insbesondere einer Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts oder einer Erwiderung auf einen Bescheid).
(2) Die Gegenstände der mündlichen Prüfung sollen folgenden Rechtsgebieten entnommen werden:
- 1.
- bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht sowie gerichtliches Verfahrensrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Tätigkeit eines Patentanwalts oder Patentassessors von Bedeutung sind,
- 2.
- Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht Arbeitnehmererfindungen der Recht und,
- 3.
- Markenrecht,
- 4.
- Designrecht,
- 5.
- Sortenschutzrecht,
- 6.
- gewerblicher Rechtsschutz im Unionsrecht und in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, in Grundzügen auch im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, im Recht der Volksrepublik China und im Recht Japans, und
- 7.
- Berufsrecht der Patentanwälte.