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Artikel 41 - Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) 2021/782 k.a.Abk.)

Artikel 41 Inkrafttreten


Artikel 41 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Juni 2025 Verordnung (EU) 2021/782 offen

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 7. Juni 2023.

Artikel 6 Absatz 4 gilt jedoch ab dem 7. Juni 2025.



 

Zitierungen von Artikel 41 Fahrgastrechteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 41 Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Verordnung (EU) 2021/782 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... 40 Artikel 37 Artikel 41 Anhang I Anhang I ...