§ 41 - Handwerksordnung (HwO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 24.09.1998 BGBl. I S. 3074, 2006 I 2095; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 28.12.1965; FNA: 7110-1 Handwerk im Allgemeinen
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§ 41


§ 41 wird in 7 Vorschriften zitiert

Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die Handwerkskammer die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

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Zitierungen von § 41 Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 HwO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42q HwO (vom 01.01.2020)
... Regelungen nach den §§ 38 und 41 sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. Dies ...
§ 44 HwO (vom 01.01.2020)
... über Vorschriften zur Durchführung der Berufsbildung, insbesondere nach den §§ 41 , 42, 42f und 42j bis 42l, ist die Stellungnahme des Berufsbildungsausschusses einzuholen. ...
§ 91 HwO (vom 01.07.2021)
... 3. die Handwerksrolle (§ 6) zu führen, 4. die Berufsausbildung zu regeln ( § 41 ), Vorschriften hierfür zu erlassen, ihre Durchführung zu überwachen (§ 41a) ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
§ 3 BBiG Anwendungsbereich (vom 01.01.2020)
... Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10 nicht; ...

Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 2 BerBiRefG Änderung der Handwerksordnung
... ausgebildet werden. § 42l (1) Regelungen nach den §§ 38 und 41 sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. Dies gilt ... die Absätze 4 und 5. d) In dem neuen Absatz 4 wird die Angabe „§§ 41 , 42 und 42a" durch die Angabe „§§ 41, 42, 42a und 42e bis 42g" ... 4 wird die Angabe „§§ 41, 42 und 42a" durch die Angabe „§§ 41 , 42, 42a und 42e bis 42g" ersetzt. e) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 ...
Artikel 5 BerBiRefG Änderung sonstiger Verordnungen
... 44 in Verbindung mit §§ 48 und 48a des Berufsbildungsgesetzes oder nach § 41 in Verbindung mit §§ 42b und 42c der Handwerksordnung" durch die Angabe ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
Artikel 1 5. HwOuaHwRÄndG Änderung der Handwerksordnung
... 31 - 40a Fünfter Abschnitt: Regelung und Überwachung der Berufsausbildung §§ 41 - 41a Sechster Abschnitt: Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung §§ ...


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