§ 41 - Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

§ 41 Erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße


§ 41 wird in 2 Vorschriften zitiert

Bei einer erheblichen Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße kommt eine getrennte Ermittlung des Werts der über die marktübliche Grundstücksgröße hinausgehenden selbstständig nutzbaren oder sonstigen Teilfläche in Betracht; der Wert der Teilfläche ist in der Regel als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal zu berücksichtigen.

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Zitierungen von § 41 ImmoWertV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 ImmoWertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ImmoWertV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 ImmoWertV Grundlagen des Ertragswertverfahrens
...  (2) Der vorläufige Ertragswert wird auf der Grundlage des nach den §§ 40 bis 43 zu ermittelnden Bodenwerts und des Reinertrags im Sinne des § 31 Absatz 1, der ...
§ 35 ImmoWertV Grundlagen des Sachwertverfahrens
... und sonstigen Anlagen im Sinne des § 37 und 3. dem nach den §§ 40 bis 43 zu ermittelnden Bodenwert. (3) Der marktangepasste vorläufige ...


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