Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Herstellen von Kanalleitungen, Schacht- und Sonderbauwerken",
- 2.
- „Durchführen von Kanalbauarbeiten",
- 3.
- „Durchführen von Tiefbaumaßnahmen" sowie
- 4.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde".